Detail

Zurückschneiden Bäume, Sträucher, Grünhecken und Pflanzen an Strassen

Mit dem Frühling und dem damit verbundenen Wachstum von Bäumen, Sträuchern, Grünhecken und anderen Pflanzen kommt es immer wieder vor, dass die Sicherheit der Weg- und Strassenbenützer mancherorts nicht mehr gegeben ist. 

 

Gemäss Verkehrserschliessungsverordnung §20 sind Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Bepflanzungen bis an die Grenzen des öffentlichen Grundes zurückzuschneiden.

 

Freihaltung Lichtraumprofil



Sichtweiten

  • Bepflanzungen dürfen die Mindesthöhe von 4.50 m über Fahrbahnen und 2.65 m über Trottoirs nicht unterschreiten
  • Die Sicht auf Verkehrszeichen, Signale, öffentliche Beleuchtung und Gehwege darf nicht behindert werden

Min. Sichtweite

Beispiel

 

Als Eigentümer eines an öffentliche Strassen, Fusswegen und Plätzen angrenzenden Grundstücks sind Sie verpflichtet, in Strassengebiete hineinragende Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen zurückzuschneiden oder zu entfernen.

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit bitten wir Sie, diese Arbeiten bis am 30. Juni 2025 auszuführen. 

 

Wir behalten uns vor, beim ungenutzten Verstreichen der Frist, diese Arbeiten auf Ihre Kosten durch Fachleute ausführen zu lassen.

 

Besten Dank für Ihr Verständnis und für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.