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Was gehört in den Neophytensack?

Auch in diesem Jahr können Einwohnerinnen und Einwohner den Neophytensack bei der Gemeindeverwaltung beziehen und gefüllt wieder mit der Kehrichtour abgeben. Das Angebot ist für alle kostenlos. Mit Ihrer Mithilfe leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung exotischer Problempflanzen einzudämmen. Doch was gehört eigentlich in den Neophytensack?

 

Im Neophytensack werden alle Pflanzenteile entsorgt, aus denen neue Pflanzen entstehen können – also alle fortpflanzungsfähigen Teile. Beim Sommerflieder sollten Sie deshalb verblühte Blüten und Samenstände abschneiden und im Neophytensack entsorgen. Auch Wurzelstücke oder Früchte des Kirschlorbeers können neue Pflanzen bilden und gehören daher in den Sack. Das übrige Pflanzenmaterial von Sommerflieder und Kirschlorbeer darf über die Grünabfuhr entsorgt werden. Bei krautigen Arten wie dem Einjährigen Berufkraut oder dem Schmalblättrigen Greiskraut sind die Samen und Wurzeln fortpflanzungsfähig. Aus praktischen Gründen wird jedoch die ganze Pflanze im Neophytensack entsorgt.

 

Doch welche Pflanzenteile sind fortpflanzungsfähig?

Invasive Neophyten verbreiten sich bei uns besonders gut. Je nach Pflanze sind unterschiedliche Teile fortpflanzungsfähig und müssen im Neophytensack entsorgt werden. Eine praktische Übersicht mit Symbolen zu jeder Pflanze finden Sie auf neophytensack.ch.