Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege Ossingen-Truttikon für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Für die aus der Sekundarschulpflege Ossingen-Truttikon zurücktretende Judith Daniela Treubig Stirnimann ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Ossingen-Truttikon sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 19. Oktober 2023 Wahlvorschläge beim Gemeindevorstand Ossingen, Truttikerstrasse 7, 8475 Ossingen, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Schulgemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden (§ 51 GPR).

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§53 GPR).

 

Der Gemeindevorstand Ossingen erklärt den/die Vorgeschlagenen/Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Truttikerstrasse 7, 8475 Ossingen, erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

 

 

Publikationsdatum: 8. September bis 19. Oktober 2023 (Beginn Frist von 40 Tagen)

 

 

                                                                                               Gemeindevorstand Ossingen