Im Sinne von Art. 6 der Abfallverordnung vom 22. April 1996 führen wir zwei Mal im Jahr eine Häcksel-Aktion für Gartenabfälle durch.
Gestützt auf Art. 7 Lit. c des Gebührenreglementes ist die erste Viertelstunde gebührenfrei. Für jede angebrochene weitere Viertelstunde wird ein Kostenanteil von Fr. 50.-- verrechnet.